Der Begriff „Sexualisierte“ „Gewalt“


So unterschiedlich die einzelnen Menschen und ihre Erfahrungswerte sind, so unterschiedlich sind auch die individuellen Auffassungen davon, was („gesunde“ oder „kranke“) Sexualität ist und auch davon, was („normale“ oder „übertriebene“) Gewalt ist und was zu den normalen Sachen im Leben oder in der Erziehung gehört.

Für das, was den Kindern geschieht, gibt es unterschiedliche Begriffe, die mit unterschiedlichen Akzenten betont werden. Wir benutzen den Begriff „sexualisierte Gewalt“ aus zwei Gründen.
Einerseits existiert Gewalt durch das Machtgefälle zwischen dem Kind und dem Erwachsenen.
Andererseits fängt „sexualisiert“ für viele unterschiedlich an und das macht es so schwer an- oder gar auszusprechen.

Das dem Begriff „Sexualisierte Gewalt„zugrunde liegende Motiv ist damit die Suche nach Machterfahrung, bevor das Objekt auf auf sexualisierter Ebene zur „Machtbefriedigung“ genutzt wird.

Sexueller Missbrauch beinhaltet unterschwellige, sozio-kulturelle Definitionen und Grenzen dessen, was als „normal“ und was als „nicht normal“ verstanden werden darf oder nicht. Das ist in jeder Gesellschaft so oder so. Und jede Gesellschaft wandelt sich, wie wir am Beispiel zur Pädophilie bei den unterschiedlichen Parteien verfolgen können.

„Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher – Unterlegenheitnicht wissentlich – zustimmen kann.“

Unterschiedliche Interpretationen Sexualisierter Gewalt

Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern und Jugendlichen, die deren persönliche Grenzen überschreiten. Ob eine Handlung oder Formulierung eine Grenzverletzung ist oder nicht, hängt nicht nur davon ab, was jemand tut, sondern auch davon, wie ein Mädchen oder Junge dies erlebt. Im Alltag sind Grenzüberschreitungen nicht völlig zu vermeiden. Zufäällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen (z.B. eine unbeabsichtigte Berührung im Genitalbereich oder an den Brüsten) sind im alltäglichen M iteiander korrigierbar, wenn man sich bei dem Kind entschuldigt und derartige Grenzverletzungen in Zukunft unterlässt (vgl. Bundesminsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 202).

Sexuelle Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht aus Versehen passieren, sowie durch ihre Massivität und/oder Häufigkeit. Sexuelle Übergriffe (z.B. sexuell getänte Bemerkungen über die körperliche Entwicklung von Kindern oder wiederholt wie zufällig die Brust oder Genitalien eines Mädchens oder JHungen berühren) sind immer wein persönliches Fehlverhalten. Für Kinder und Jugendliche können sexuelle Übergriffe ebenso belastend sein wie strafrechtlich relevante Fromen sexuellen Missbrauchs. In vielen Fällen besteht ein fließender Übergang zwieschen sexuellen Übergriffen und dem strafrechtlich relevanten sexuellen Missbrauch. Täter und Täterinnen bereiten sexuellen Missbrauch meistens strategisch im Rahmen von sexuellen Übergriffen vor (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2012).
ZITAT: Dein Körper gehört dir!

Wir sprechen von sexuellem Missbrauch, wenn ein Erwachsener oder älterer Jugendlicher an Kindern sexuelle Handlungen vornimmt oder sie in solche einezieht, um sich sexeuell zu befriedigen. Kinder sind aufgrund ihres Entwicklungsstandes und aufgrund ungleicher Machtverhältnisse nicht in der Lage, sexuellen Handlungen informiert und frei zuzustimmen und deren seelische, körperliche und soziale Folgen einzuschätzen. Meist ist xexueller Missbrauch kein einmaliges Ereignis, sondern entwickelt sich über einen längeren Zeitraum. Dabei werden die Abhängigkeit der Kinder und ihr Wunsch nach Anerkennung, Zärtlichkeit und körperlicher Nähe ausgenutzt. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die das Opfer hilflos macht“ (vlg. Richter-Unger, 1996).

Dein Körper gehört dir!
Praxis Grundschule: Liebe, Lust und Kinderkriegen
Westermann Verlang, Heft 4, Juli 2015

1. Eine Person wird von einer anderen als Objekt zur Befriedigung von bestimmten Bedürfnissen benutzt. Diese Bedürfnisse sind entweder sexueller Natur und/oder es sind nicht-sexuelle Bedürfnisse, die in sexualisierter Form ausgelegt werden (z.B. der Wunsch, Macht zu erleben, zu erniedrigen, sich selbst zu bestätigen o.ä.). 2. Dabei werden vor oder an der Person Handlungen vorgenommen oder von ihr verlangt, die kulturell mit Sexualität assoziiert sind. Dazu zählen nicht nur Handlungen, die im engeren Sinne sexuell sind, wie beispielsweise Berührungen der Geschlechtsorgane oder Geschlechtsverkehr, sondern auch solche, die in unserer Gesellschaft im weiteren Sinne mit Sexualität in Verbindung gebracht werden, wie z.B. anzügliche Bemerkungen, Nachpfeifen oder Nacktphotos. 3. Die Handlungen erfolgen unter Ausnutzung von Ressourcen- bzw. Machtunterschieden gegen den Willen der Person. Diese Definition betont die zugrunde liegende Absicht des Täters, welche in der Praxis nicht einfach nachzuweisen ist und welche eine doppelseitige Problematik beinhaltet:

– Absichten als solche sind nicht faktisch nachzuweisen, sondern nur zu unterstellen
– Taten als solche sind faktisch oftmals nachzuweisen, können aber wie z.B. das Waschen kontextuell begründet sein.

Das wesentliche Problem dieser Definition ist die Abstraktion und die nicht-Berücksichtigung des individuellen kindlichen Willens. In diesem Sinne stellt das Konzept des „wissentlichen Einverständnisses“ eine notwendige Erweiterung dar.
Aufgrund ihres körperlichen, psychischen, kognitiven und sprachlichem Entwicklungsstand und aufgrund ihrer Abhängigkeit zu Erwachsenen, können Kinder nicht „als gleichberechtigte Partner sexuelle Kontakte mit Erwachsenen ablehnen oder ihnen zustimmen“.