Das „Wissentliche Einverständnis“

Das Wissentliche Einverständnis: was ist damit gemeint?

Das Problem der scheinbaren Einwilligung von Kindern wird arbiträr durch das Konzept des wissentlichen Einverständnisses gelöst.

Ausgehend von der Tatsache, dass bei Erwachsenen eine Straftat vorliegt, wenn sie ohne Zustimmung des anderen an ihm sexuelle Handlungen ausführen, ist die Zustimmungsfähigkeit von Kindern zu untersuchen.
Mit dem Konzept des „wissentlichen Einverständnisses“ wird Kindern u.a. Schutzbefohlenen eine solche Fähigkeit zum Einverständnis prinzipiell aberkannt, um Kinder zu schützen.

Einerseits befinden sich Kinder auf einem anderen Informationslevel als Erwachsene.
Kinder sind Erwachsenen oder älteren Kindern zumeist körperlich, psychisch, kognitiv und sprachlich unterlegen bzw. auf einem anderen Entwicklungsstand.
Wenn Kinder die körperliche oder emotionale „Bedeutung“ von Sexualität kennen sollten, heißt dies noch lange nicht, dass sie die soziale Tragweite sexueller Beziehungen erfassen können.

Andererseits besteht auch eine generelle Abhängigkeit von Kindern zu Erwachsenen. Kinder sind auf vielen verschiedenen Ebenen abhängig von Eltern und betreuenden Personen.
Kinder sind in ihrer gesamten Existenz und nicht nur emotional und rechtlich von Erwachsenen abhängig, so dass ein strukturelles Machtgefälle zwischen ihnen besteht.

Ein strukturelles Machtgefälle besteht z.B. dann, wenn das soziale System in seinem Aufbau keinen effektiven Machtausgleich darstellen kann.

Das Konzept des „Wissentlichen“ Einverständnis schlussfolgert entsprechend, dass „jeder“ sexuelle Kontakt und unabhängig von der Einschätzung des Kindes, als „sexualisierte Gewalt“ zu werten ist.

„Was“ aber denn genau ein „zu viel“ des ansonsten normalen sexuellen Kontaktes ist, das ist nicht festgelegt und es werden nur sehr schwerfällig Strafmaßnahmen festgesetzt. Das Kind kann durch seine eigene Ohnmacht und durch mangelnde Strafverfolgung und Aufklärung als ein strukturelles Opfer betrachtet werden.